Gesundheitszustand einfrieren

Die beihilfekonforme Restkostenversicherung kann bereits 6 Monate vor Beginn des Referendariates beantragt werden. Hiermit sichert man sich dann seinen aktuellen guten Gesundheitszustand.

Gesundheitsprobleme, die nach dem "Einfrieren" bis zum Beginn des Referendariates auftreten, müssen dann nicht mehr nachgemeldet werden, sind aber trotzdem ab Beginn des Referendariates mitversichert und führen zu keinen höheren Beiträgen .

Liegt der Beginn des Referendariates noch länger als 6 Monate in der Zukunft, kann man mit einer Anwartschaft ebenfalls seinen Gesundheitszustand einfrieren.

Man "friert" sozusagen seinen heutigen guten Gesundheitszustand ein und kann ihn dann zu Beginn des Referendariats wieder "auftauen" und in eine beihilfekonforme Restkostenversicherung umwandeln.

Erneute Fragen zum Gesundheitszustand werden dann nicht mehr gestellt!

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