WISSENSWERTES

Mit unserer Fit ins Referendariat Starterbox, die Sie im Nachgang an die Veranstaltung Teil II bei uns abholen können, erhalten Sie neben dem Skript zur Veranstaltung, mit dem Guidebook Referendariat alle aktuellen Termine und Informationen zur Bewerbung.

 

TERMIN VEREINBAREN »

 

 

Grundlegende Informationen und wichtige Links haben wir Ihnen hier bereit gestellt.

 

 

Verbeamtung in NRW

Mit der Vereidigung zum Beginn des Referendariates sind Sie beamtenrechtlich Beamter/Beamtin auf Widerruf.

Das Ziel der meisten Referendare/Referendarinnen ist aber sicherlich die Verbeamtung auf Lebenszeit.

In NRW ist die Aussicht ganz gut, dass man innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung des Referendariates verbeamtet wird, sofern man für die Verbeamtung geeignet ist.

 

Denn neben den formellen Voraussetzungen darf die amtsärztliche Untersuchung keine gesundheitlichen Einschränkungen an den Tag bringen, die erwarten lassen, dass der Anwärter dienstunfähig werden könnte.

Wenn Sie alle Vorbedingungen erfüllen, werden Sie dann in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen.

Nach einer Probezeit von 3 Jahren, in der Ihr Schulleiter zwei dienstliche Beurteilungen über Sie erstellt, wird das Beamtenverhältnis auf Probe dann in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt.

 

Übrigens: Neben den aktuellen Besoldungstabellen enthält das Buch „Rund ums Geld“ alles Wissenswerte für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.

Zuletzt aktualisiert am 25.11.2019 von Katrin Zimmermann.

Beihilfe

Während Ihrer Ausbildung als Lehramtsreferendar/in sind Sie Beamter/Beamtin auf Widerruf und somit bereits beihilfeberechtigt. Ihr Dienstherr beteiligt sich Rahmen der Beihilfe an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheitsfällen.

 

Um in Genuss der Beihilfe zu kommen, muss der verbleibende Kostenanteil über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Wie hoch der eigene Beihilfeanspruch ist, wie die Beihilfe funktioniert und was eine beihilfekonforme Restkostenversicherung beinhalten soll erfahren Sie auf unserem Seminar „Fit ins Referendariat“ in unserem Skript oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

TERMIN VEREINBAREN » ZU DEN SEMINAREN »

Zuletzt aktualisiert am 16.01.2020 von Katrin Zimmermann.

Haftung

Die Erfüllung schulischer Aufgaben kann Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden nach sich ziehen.

Zwar haftet während Ihrer Tätigkeit zunächst der Träger der öffentlichen Schule für Sie. Bei Nachweis des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit kann der Dienstherr allerdings auch auf den Bediensteten zurückgreifen (sogenannter Regress)

Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbeschränkt.

 

Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben.

Unabhängig von der persönlichen Haftung kann zusätzlich sowohl dienstrechtlich als auch strafrechtlich vorgegangen werden.

 

Wie man sich vor möglichen finanziellen Schäden und dienst- oder strafrechtlichen Folgen schützen kann erfahren Sie auf unserem Seminar „Fit ins Referendariat“ in unserem Skript oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

TERMIN VEREINBAREN » ZU DEN SEMINAREN »

Zuletzt aktualisiert am 16.01.2020 von Katrin Zimmermann.

Dienstunfähigkeit

Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Da in der Regel bei einem Beamten auf Widerruf aber die fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist, erhalten Sie auch von der gesetzlichen Rentenversicherung keine Versorgungsleistungen.

 

Warum gerade bei Beamtenanfängern somit in der Regel keine Absicherung besteht und wie man sich vor dem Einkommensverlust schützen kann erfahren Sie auf unserem Seminar „Fit ins Referendariat“ in unserem Skript oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

TERMIN VEREINBAREN » ZU DEN SEMINAREN »

Zuletzt aktualisiert am 16.01.2020 von Katrin Zimmermann.

ANSPRECHPARTNER

Hier haben wir für Sie wichtige Ansprechpartner für den Vorbereitungsdienst in NRW aufgelistet.

Verband Bildung und Erziehung NRW
Westfalendamm 247
44141 Dortmund
Tel.: 0231 425757 0
Mail: info@vbe-nrw.de

 

ZUR WEBSITE »

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Hoeftstr. 4
42103 Wuppertal
Tel.: 0202 3175340
Mail: kampmann.mueller.ohg-dbv@axa.de

 

ZUR WEBSITE »

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 5867 - 40
Fax.: 0211 5867 - 3220

 

ZUR WEBSITE »

Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
Otto-Hahn-Str. 37, 44227 Dortmund
Tel.: 0231 936977 - 0
Fax: 0231 936977 - 79

 

ZUR WEBSITE »

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
Tel.: 02931 82 -0
Fax: 02931 82 -2520

 

ZUR WEBSITE »

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
Tel.: 05231 71 -0
Fax: 05231 71 -1295

 

ZUR WEBSITE »

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 475 -0
Fax: 0211 475 -2671

 

ZUR WEBSITE »

Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Tel.: 0221 147 -0
Fax: 0221 147 -3185

 

ZUR WEBSITE »

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1 - 3, 48143 Münster
Tel.: 0251 411 -0
Fax: 0251 411 -2525

 

ZUR WEBSITE »

Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Tel.: 0221 147 -0
Fax: 0221 147 -3185

 

ZUR WEBSITE »


KONTAKT

Bitte rechnen Sie 7 plus 2.

Diese Webseite verwendet Cookies um alle Funktionen voll nutzbar zu machen und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Für weitere Informationen schauen Sie in unsere Datenschutzerklärung.

Typ Cookie Anbieter Beschreibung